ZIEMS – Kanzlei an der Stadtkrone

Christian Ziems & Daniel Thoma GbR

Pariser Bogen 7
44269 Dortmund

Vertreten durch:
Dr. Christian Ziems
Dr. Daniel Thoma

Kontakt

Telefon: +49 231 – 700 125 00
Telefax: +49 231 – 700 125 55
E-Mail: info@kanzlei-an-der-stadtkrone.de

Zulassung und Aufsichtsbehörde

Die in der Kanzlei tätigen Partner und Mitarbeiter sind Mitglieder der nachfolgend genannten Rechtsanwaltskammer, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist:

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm,
Ostenallee 18, 59063 Hamm, Bundesrepublik Deutschland;
Tel.: 02381/985000
Fax: 02381/985050
Internet: http://www.rak-hamm.de/

Die in der Kanzlei tätigen Notare sind Mitglieder der nachfolgend genannten Notarkammer:

Westfälische Notarkammer
Ostenallee 18, 59063 Hamm,
Bundesrepublik Deutschland;
Tel.: 02381/985001
Fax: 02381/430696
Internet: http://www.westfaelische-notarkammer.de/

zuständige Aufsichtsbehörde:

Präsidentin des Landgerichts Dortmund
Kaiserstraße 34, 44135 Dortmund
Tel.: 0231/926-0
Fax: 0231/926 10-200

Berufshaftpflichtversicherung:

Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft
Provinzialplatz 1
40591 Düsseldorf

Räumlicher Geltungsbereich:

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten

a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien und Büros,
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.

Die Leistungen des Versicherers erfolgen auch bei mitversicherten Auslandsrisiken in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.

Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“ (Bundesrepublik Deutschland) wurde den Mitgliedern der Sozietät aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderen Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer (s.o. unter Zulassung/Aufsichtsbehörde) zuerkannt. Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BORA und FAO) sowieder Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE – Berufsregeln).

Die Berufsregeln für die Zulassung als „in Deutschland niedergelassene EU-Rechtsanwälte“ sind in Art. 1 Teil 2 Abschnitt 1 § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Berufsrechts der Rechtsanwälte vom 09.03.2000 sowie im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland niedergelegt.

Die Berufsbezeichnung „Notar“ bzw. „Notarin“ wurde den Mitgliedern der Sozietät jeweils in dem Bundesland, in dem der Notar/die Notarin bestellt ist, aufgrund für Deutschland einheitlicher berufsrechtlicher Regelungen (Bundesnotarordnung (BNotO) verliehen. Sie unterliegen den Bestimmungen des Beurkundungsgesetzes (BeurkG), des Gesetzes über die Kosten in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (Gerichts- und Notarkostengesetz „GNotKG“) sowie der Westfälischen Notarkammer. Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik „Texte Berufsrecht“ auf der Homepage der BNotK (http:/bnotk.de/Notar/Berufsrecht/index.php).

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.