Vorsorge & Betreuung

Notarielle Vorsorgemaßnahmen: Sichern Sie Ihre Zukunft rechtzeitig ab

Unvorhergesehene Ereignisse wie plötzliche Krankheiten oder Unfälle können das Leben grundlegend verändern. In solchen Situationen ist es wichtig, rechtlich vorbereitet zu sein, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Angelegenheiten weiterhin nach Ihren Wünschen geregelt werden können.

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, kann Ihr Ehepartner nur sehr eingeschränkt für Sie handeln und entscheiden. Um zu verhindern, dass fremde Personen über Ihr weiteres Wohlergehen entscheiden, sollten Sie rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen treffen.

Individuelle Vorsorge mit notarieller Unterstützung

Notarinnen und Notare bieten maßgeschneiderte Vorsorgelösungen an, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden Diese umfassen Vollmachten und Anordnungen, die im Notfall sicherstellen, dass Ihre Wünsche und Entscheidungen respektiert werden. Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden. Dort kann auch ein Widerspruch gegen das Ehegattennotvertretungsrecht eingetragen werden.

Wichtige Vollmachten und Anordnungen:
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es außerdem das gesetzliche Ehegattennotvertretungsrecht, das jedoch durch entsprechende Vorsorgemaßnahmen individuell angepasst werden kann.

Sicherstellung Ihres Selbstbestimmungsrechts bei Entscheidungsunfähigkeit
Um auch bei eigener Entscheidungsunfähigkeit selbstbestimmt handeln zu können, sind Vollmachten das ideale Mittel.

Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht deckt in der Regel Entscheidungen im persönlichen Bereich und bezüglich des Vermögens des Vollmachtgebers ab. Sie kann Folgendes umfassen:

  • Regelung finanzieller Angelegenheiten
  • Vermögensverwaltung und -verfügung
  • Gesundheitsfürsorge
  • Regelungen über den Aufenthaltsort (z. B. Einweisung in Krankenhaus oder Pflegeheim)
  • Einsichtsrecht in Krankenakten für die bevollmächtigte Vertrauensperson
  • Besuchsrecht am Krankenbett, auch bei intensiv-medizinischer Behandlung
  • Mitbestimmungsrecht der bevollmächtigten Person in Fragen der Heilbehandlung
  • Entscheidung über mögliche Transplantationen, soweit rechtlich zulässig

Durch eine Vorsorgevollmacht erhalten vertrauenswürdige Bevollmächtigte das Recht, in allen persönlichen und finanziellen Angelegenheiten zu entscheiden, als wären sie der Vollmachtgeber selbst. Diese Regelung ist besonders wichtig, wenn die bevollmächtigte Person nicht mit dem Vollmachtgeber verheiratet oder nah verwandt ist oder wenn eine bestimmte Person exklusiv mit diesen Aufgaben betraut werden soll. Sie erleichtert auch den Umgang der Vertrauensperson mit medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.

Die Vorsorgevollmacht macht die bevollmächtigte Person sofort handlungsfähig, was im Notfall entscheidend sein kann.

Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Jede Vorsorgevollmacht sollte im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden, um sicherzustellen, dass sie im Notfall schnell und zuverlässig gefunden wird.

Betreuungsverfügung: Ihre Wünsche bei gerichtlicher Betreuung festlegen
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie im Gegensatz zu einer Vorsorgevollmacht zwar nicht die Einschaltung des Gerichts vermeiden, jedoch können Sie erheblichen Einfluss auf die gerichtlich angeordnete Betreuung nehmen.

Was ist eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung ermöglicht es Ihnen, im Voraus festzulegen, welche Person Ihre Betreuung übernehmen soll und welche Wünsche hinsichtlich Ihrer Lebensgestaltung berücksichtigt werden sollen, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Das Gericht und der Betreuer sind grundsätzlich an diese Wünsche gebunden. Eine andere Person darf nur dann bestellt werden, wenn die genannte Person als ungeeignet erachtet wird.

Unterschied zur Vorsorgevollmacht
Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht, bei der der Bevollmächtigte ohne gerichtliche Kontrolle handelt, unterliegt der Betreuer gesetzlichen Beschränkungen und der gerichtlichen Überwachung. Dies bietet eine zusätzliche Sicherheit, falls Ihre ursprünglich gewünschte Vertretung nicht möglich ist.

Integration in Vorsorgevollmachten
Betreuungsverfügungen werden häufig als „Notlösung“ in Vorsorgevollmachten aufgenommen, für den Fall, dass die primär gewünschte Vertretung durch die Vertrauensperson nicht realisierbar ist.

Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Es ist empfehlenswert, Betreuungsverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Wünsche im Ernstfall schnell und zuverlässig aufgefunden und berücksichtigt werden.

Fazit
Eine Betreuungsverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Betreuung und Lebensgestaltung nach Ihren Vorstellungen zu regeln, falls Sie dies eines Tages nicht mehr selbst tun können. Lassen Sie sich von einer Notarin oder einem Notar beraten, um Ihre Betreuungsverfügung rechtssicher zu gestalten und Ihre Wünsche klar zu formulieren.

Patientenverfügung: Ihre medizinischen Wünsche für den Ernstfall festlegen
Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche zur medizinischen Behandlung äußern, falls Sie aufgrund von Bewusstlosigkeit oder anderen Umständen nicht mehr entscheidungsfähig sind.

Warum eine Patientenverfügung wichtig ist
In einer Patientenverfügung legen Sie persönlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Da es schwierig sein kann, jede Situation detailliert zu beschreiben, sollte die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht ergänzt werden. Die bevollmächtigte Person kann dann sicherstellen, dass Ihr Wille gegenüber den Ärzten durchgesetzt wird.

Rechtliche Grundlage
Laut Gesetzgeber gilt: „Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt“, handelt es sich um eine Patientenverfügung. Diese muss mindestens schriftlich verfasst sein. Eine notarielle Form bietet zusätzliche Sicherheit bezüglich der Identitätsfeststellung und Dokumentation der Geschäftsfähigkeit.

Rolle der bevollmächtigten Person
Die bevollmächtigte Person spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung Ihres

Patientenwillens. Ihre Aufgaben umfassen:

  • Prüfen, ob die Festlegungen in der Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.
  • Entscheidung über die Maßnahmen in Absprache mit den behandelnden Ärzten.
  • Ohne eine Vorsorgevollmacht übernimmt ein gerichtlich bestellter Betreuer diese Aufgabe.

Widerruf der Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Es ist ratsam, Ihre Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass sie im Ernstfall schnell und zuverlässig aufgefunden wird.

Ehegattennotvertretungsrecht: Ihre Rechte in akuten Krankheitssituationen
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner. Dieses Recht greift nur, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt.

Was ist das Ehegattennotvertretungsrecht?
In akuten Krankheitssituationen, wenn eine Person selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten zu treffen, darf der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner grundsätzlich für sie Entscheidungen treffen. Dieses Notvertretungsrecht ist auf sechs Monate begrenzt, ab dem Zeitpunkt, an dem das Recht gegenüber dem Arzt geltend gemacht wird.

Unterschied zur Vorsorgevollmacht
Das Ehegattennotvertretungsrecht umfasst nur medizinische Entscheidungen. Es deckt keine vermögensrechtlichen Angelegenheiten ab. Daher ist es in Situationen, in denen beispielsweise Rechnungen bezahlt oder Kredite für notwendige Umbaumaßnahmen aufgenommen werden müssen, nicht ausreichend. Um umfassend für den Notfall vorzusorgen, wird eine Vorsorgevollmacht empfohlen.

Ablehnung des Notvertretungsrechts
Wenn das Ehegattennotvertretungsrecht nicht gewünscht ist, kann ein Widerspruch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden.

Fazit
Das Ehegattennotvertretungsrecht bietet eine wertvolle Absicherung in medizinischen Notfällen, ersetzt jedoch keine umfassende Vorsorgevollmacht. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über beide Möglichkeiten zu informieren und entsprechend vorzusorgen.